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Gemeinsamer Unterricht

Was ist das?

Nach § 34 SchulG M-V haben Schülerinnen und Schüler, die zur Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen, sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten Hilfe bedürfen, Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.


Der sonderpädagogische Förderbedarf wird entweder über die Beschulung in einer Förderschule oder über einen schülerbezogenen zusätzlichen Unterrichtsbedarf bei gemeinsamem Unterricht (GU) in allgemein bildenden Schulen gewährleistet.


Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten (laut Kultusministerkonferenz) Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Unterricht für Kranke liegt seit dem Schuljahr 2009/10 in Zuständigkeit des Diagnostischen Dienstes in den Staatlichen Schulämtern.

Warum findet der GU an unserer Schule statt?

Seit dem Schuljahr 1992/93 gibt es an der benachbarten Grundschule "Käthe Kollwitz" in Waren(Müritz) für Klassen die 1 bis 4 den Gemeinsamen Unterricht.


Seit Beginn des Schuljahres 1996/97 wird die Integration für die Klassen 5 bis 10 an der Regionalen Schule Waren/West in Kooperation mit der Grundschule weitergeführt. Neu ab diesem Schuljahr ist die Integration von Kinder mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen.


Dadurch werden an unserer Schule Kindern mit einem Förderschwerpunkt die Möglichkeit gegeben, integrativ in Wohnortnähe beschult zu werden mit dem Ziel, die Schule mit dem Abschluss der Mittleren Reife zu beenden.

 

Darüber hinaus erhalten Schüler mit den Teilleistungsstörungen LRS und Dyskalkulie spezielle Förderungen bzw. einen Notenschutz oder einen Nachteilsausgleich.

 

Alle diese Kinder werden nach individuellen und sonderpädagogischen Förderplänen gefördert.

Wer fördert diese Schüler?

  • Lehrer der Regionalen Schule mit entsprechender Qualifizierung auf dem Gebiet der Sonderpädagogik
  • Sonderschullehrer u.a. aus dem Förderzentrum Waren, der Landesschule für Gehörlose Güstrow sowie der Landesschule für Sehschwache und Blinde Neukloster

Wie erfolgt die Förderung?

  • wenn möglich Teilungsunterricht in den Hauptfächern
  • gelegentlich Zweitlehrereinsatz in verschiedenen Fächern
  • Förderunterricht nach Förderschwerpunkten, unterrichtsbegleitend oder außerhalb des Unterrichts

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. räumliche-, sächliche und personelle Voraussetzungen in der Schule
  2. gesetzliche Grundlagen: Schulgesetz M-V 2012,§ 34-35; SonderpädagogischeFörderverordnung 2009
  3. Antrag der Eltern im Einvernehmen mit der Schule oder durch die Schule
  4. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch den Diagnostischen Dienst des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg

Wer sind die Ansprechpartner in unserer Schule?

  • die Schulleiterin und von ihr beauftragte Kollegen
  • der Klassenleiter der RegS Waren/West
  • der Schulleiter des Sonderpädagogischen Förderzentrums Waren
  • der Diagnostische Dienst des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg
  • die Schulpsychologin des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg

Wie geht es weiter?

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, verpflichtet sich unser Land, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.


Wir, das Lehrerkollegium der RegS Waren/West sind weiter bemüht, Kindern mit Beeinträchtigungen gleiche Chancen zu ermöglichen.


Durch nötige Lernunterstützungen ermöglichen wir ihnen ein gemeinsames Lernen zusammen mit anderen Kindern ihrer Wohn - und Lebenswelt und entwickeln somit ihre eigene Persönlichkeit weiter.

 

Auch wir werden uns den weiteren Anforderungen der INKLUSION in Mecklenburg-Vorpommern stellen.