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Schulordnung ab 20.02.2023

0. Präambel

Eine Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern braucht bestimmte Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben. Dabei ist unsere Schule eine friedliche, interkulturelle und weltoffene Lehr- und Lernstätte.


Das gemeinsame Leben an unserer Schule soll ein Spiegelbild dessen sein, wie wir uns ein demokratisches und sozial engagiertes Zusammenleben wünschen und anstreben.


Wir achten und beachten in unserem täglichen Miteinander die Prinzipien unserer Gemeinschaft mit respektvollem Umgang und gegenseitiger Toleranz, Mitverantwortung jedes bzw. jeder Einzelnen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Fairness.


Unterschiedliche Auffassungen, Konfliktfälle, Probleme oder sogar Streitigkeiten wird es immer geben. Der verantwortliche Umgang mit Konflikten und die Fähigkeit, ohne aggressives Verhalten gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden, ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule.


Wir möchten, dass der gemeinsame Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und beteiligte Eltern einen beträchtlichen Abschnitt ihres Lebens verbringen, auch Freiräume beinhalten sollte. Neben Arbeit und Leistung müssen auch Spaß und Freude eine Rolle spielen. Diese sind wichtig für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Einzelnen in der Gemeinschaft.

1. Schulbeginn

Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich bis zu 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Das Klingelzeichen gibt den Hinweis dazu.

2. Regelungen für den Unterrichtsablauf

Die Schülerinnen und Schüler erscheinen bis 7.40 Uhr auf dem Schulhof, betreten nach dem Vorklingeln sofort das Schulhaus und suchen ihre Klassen/Fachräume auf. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachräume für Chemie und Physik, Biologie, Technik, Werken, Informatik, die vor dem Lehrer nicht betreten werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler wechseln selbstständig die Fachräume. In den kleinen Pausen ist das Verlassen des Gebäudes untersagt. Nach dem Klingeln zur Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof.


Das Verlassen des Schulhofes ist hier untersagt.


Alle Unterrichtsräume werden in den großen Pausen, in Freistunden, beim Raumwechsel und nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse durch die Lehrkraft verschlossen.


Bis zum Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem Platz und zum Unterricht bereit. Während des Unterrichts ist jeglicher Verzehr von Lebensmitteln und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet.


Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse sein, meldet der Klassensprecher das im Sekretariat. Nach Stundenschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Räume. Der Ordnungsdienst ist für das Säubern der Tafel verantwortlich. Ist die Klasse zuletzt in einem Raum, sind die Stühle hochzustellen (Pläne hängen im Raum aus), die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und die Heizkörper auf Stufe 2-3 zu belassen.


Hinweise:
Schülerinnen und Schüler, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, werden im Klassenbuch namentlich erfasst. Sollte dieses des Öfteren passieren, werden die Schülerinnen und Schüler durch den Klassenlehrer disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.


Die großen Fenster in den Räumen dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet und müssen nach jeder Stunde wieder verschlossen werden.


Alle Vertretungspläne und Aushänge sind in den Schaukästen im Eingangsbereich ersichtlich.


In geplanten bzw. kurzfristig anfallenden Freistunden verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- oder Fachräume und halten sich auf dem Schulhof, im Schulclub oder unter Aufsicht in der MENSA auf.


Hier unterliegen sie den Regelungen der Schulordnung.


Das Verlassen des Schulhofes ist nur mit Genehmigung der Eltern und nach Abmeldung im Schulclub erlaubt. Eine Aufsichtspflicht für diese Zeit besteht von der Seite der Schule nicht.


Für Schülerinnen und Schüler, die in den Freistunden oder nach dem Unterricht das Schulgelände verlassen, wird der Versicherungsschutz ausgesetzt. Sie können sich unter Aufsicht im Schulclub, in der MENSA oder auf dem Schulhof aufhalten.


Ein Hygieneplan aufgrund von Pandemien kann bestimmte Regeln aufheben!

3. Pausenregelungen

Veränderte Pausenzeiten sind den Unterlagen des jeweiligen Schuljahres zu entnehmen.


In den Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und halten sich auf dem Schulhof oder in der MENSA zum Essen auf.


Bei schlechtem Wetter wird die Pause abgeläutet (2 x lang).


Sollte wegen des schlechten Wetters abgeklingelt werden, suchen die Schülerinnen und Schüler den Raum auf, in dem der Unterricht anschließend stattfindet.


Im Gebäude und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler diszipliniert und achten auf Ordnung und Sauberkeit, was auch für die Klassenräume und die Toiletten sowie für öffentliche Wege und Plätze gilt. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit selbst verantwortlich.


Wer das Schulgelände, die Klassenräume und die Toiletten absichtlich verschmutzt, wird zu Reinigungsmaßnahmen außerhalb der Unterrichtszeit verpflichtet. Für die ganzjährige Säuberung des Schulgeländes durch Schülerinnen und Schüler aller Klassen wird ein Reinigungsplan erstellt. Ein Wechsel erfolgt wöchentlich.


Mit dem Klingelzeichen zum Einlass warten alle Schülerinnen und Schüler vor den Aufgängen, bis der aufsichtsführende Lehrer sie ins Schulgebäude lässt.


Die Garderobe wird im Unterrichtsraum an die dafür vorgesehenen Haken gehängt.


Der Schulhof ist während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen von keinem Schüler, ohne Erlaubnis zu verlassen.


Das Verlassen des Schulgebäudes oder des Klassen- und Fachraumes durch Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet (Versicherungsschutz).


Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.


Die Fahrschüler halten sich nach gesonderten Regeln auf dem großen Schulhof, vor dem MENSA-Eingang, im Schulclub oder in den Hausaufgabenzimmern auf.


Schülerinnen und Schüler, die Sport haben, bleiben bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof und gehen erst dann zur Turnhalle.

4. Einhaltung und Schutz des Schuleigentums

Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit. Unsere Grünanlagen sind keine Spiel- und Aufenthaltsplätze. Bei nachlässigem Umgang oder mutwilligen Beschädigungen von Schuleigentum, wie z. B. Möbeln, Lehrmitteln, Büchern, Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof usw. müssen diese Gegenstände durch Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern ersetzt werden.

5. Freistellung / Abmeldung vom Unterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht aus privaten Gründen befreit werden möchten, müssen die Eltern die Freistellung vorher beim Klassenleiter beantragen. Freistellungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, weitere die Schulleitung.


Erscheint ein Schüler wegen Krankheit nicht in der Schule, so ist der Klassenlehrer über das Sekretariat darüber am selben Tag bis 8.00 Uhr durch die Eltern in Kenntnis zu setzen.


Schriftliche Entschuldigungen sind dem Klassenleiter persönlich innerhalb von 3 zusammenhängenden Werktagen nach Beendigung der Krankheit zu übergeben.

6. Verhalten bei Alarm

Bei Auslösen des Alarms (2x langer Gong) verlassen die Schülerinnen und Schüler unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers unverzüglich den Klassenraum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und Evakuierungsplans (Belehrungen sind mindestens zweimal pro Schuljahr vorzunehmen!).

7. Allgemeine Hinweise

  • Fundsachen werden vom Hausmeister verwaltet.
  • Es ist verboten, pyrotechnische Erzeugnisse (Knaller), Messer und Waffen in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitzubringen.
  • Der Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im Schulgebäude und im Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Freistellungen, Entschuldigungen und andere Genehmigungen bedürfen einer korrekten äußeren Form, wobei mindestens das Format DIN A5 eingehalten werden sollte.
  • Das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke sowie Energydrinks und Rauschmittel sind auf dem Schulgelände sowie unmittelbar davor und bei schulischen Veranstaltungen verboten.
  • Verhaltensgrundsätze für die Benutzung des Schülerbusses regelt ein Belehrungsblatt, das von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.
  • Alle Schülerinnen und Schüler dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen und sind bei Unfällen auf dem Schulweg grundsätzlich versichert (Schulwegeunfall).
  • Eine Sachversicherung des Schulträgers (Schadenssumme bis max. 250,00 EURO) tritt nur in Kraft, wenn ein ursächlicher Schaden nachweisbar ist.
  • Das Fahren mit Fahrrädern auf dem Schulgelände ist untersagt.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen müssen, haben sie sich beim betreffenden Fachlehrer abzumelden, der diesen Fakt im Klassenbuch vermerkt. Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Sekretariat zu melden, von dort erfolgt die Information an die Eltern.
  • Das Werfen mit Schneebällen, Flaschen, harten Bällen und jeglichen anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände untersagt.
  • Die Benutzung von Laserpointern ist generell verboten.
  • MP3-Player, I-Pods u.ä. sowie I-Pads, Tablets und Smartphones usw. sind im Unterricht und in allen anderen schulischen Veranstaltungen nicht gestattet. Ausnahmen sind Recherchen nach Anweisung und Anleitung des Lehrers. Danach sind diese Geräte wieder auszuschalten und in die Taschen zu legen.

    Die Benutzung der Handys ist im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen untersagt. Nach Unterrichtsschluss können sie während der Wartezeit auf die Busse oder in Freistunden vor der MENSA oder unter Aufsicht in der MENSA genutzt werden.

    Zuwiderhandlungen führen zur Abgabe und Hinterlegung der Handys im ausgeschalteten Modus bei der Schulleitung gegen ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Dort kann es ausschließlich von den Eltern persönlich abgeholt werden! Bei Kontrollen durch Lehrkräfte sind die Handys, Tablets o. ä. unaufgefordert vorzuzeigen!

    Wiederholungen werden nach § 60 und §60a des Schulgesetzes von M-V geahndet!

    Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person möglich. Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild sind eine Strafe, die entweder einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
  • Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bekleiden sich entsprechend der Jahreszeit und des Anlasses (z. B. Prüfungen). Es ist darauf zu achten, dass die Kleidung nicht anreizend gegenüber Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern ist. Gesäß, Rücken, Genitalbereich und Dekolleté sind ausreichend zu bedecken. Das Tragen von bauchfreien und rückenfreien Oberteilen ist untersagt.

    Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Betroffenen individuell darauf hingewiesen. Sollte die Schülerin/der Schüler ein zweites Mal gegen diese Regelung verstoßen, werden die Erziehungsberechtigten informiert. In besonderen Fällen müssen die Betroffenen aus der Schule abgeholt werden.

    Im Sportunterricht sollte angemessene gesonderte Kleidung getragen werden.
  • Die Schulsportanlage kann in den großen Pausen bzw. in der Wartezeit auf die Schülerbusse bei trockenem Wetter genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nur 2 Basketbälle durch die Schulsozialarbeiterin herausgegeben werden, die Fußabtreter zur Vermeidung der Verschmutzung der Kunststoffbahn benutzt werden, sich nur die Schülerinnen und Schüler dort aufhalten, die mit den Bällen spielen und eine Hofaufsicht (Bereich Eingang Schulsportanlage) dafür Sorge trägt, dass alles ordnungsgemäß benutzt wird sowie Abfall vermieden wird.
  • Alle schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten werden mit einem Füllhalter geschrieben. Bei Nichteinhaltung wird ein Formpunkt in der jeweiligen Kontrolle abgezogen.
  • Bei allen schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten werden die Handys und Smartwatches aller Schülerinnen und Schüler im lautlosen Zustand auf dem Lehrertisch abgelegt. Bei Nichteinhaltung gilt die Arbeit als nicht geschrieben und wird mit Note 6 bewertet.
  • Die Lieferung von Speisen, Getränken und Sonstiges auf das Schulgelände durch externe Anbieter (außer Mittagsversorgung in der Mensa) ist untersagt.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten gegen ein Empfangsbekenntnis zur Vorlage im sorgeberechtigten Haushalt die Information zur Schulordnung, insbesondere zum Haftungsausschluss der Schule bei Abnahme/Einziehung der betroffenen Geräte u.a..