Schulordnung ab 15.12.2025
Schulordnung
der Regionalen Schule Waren/West
(Schulordnung Nr.2 vom 10.12.2025)
Präambel
Eine Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern braucht bestimmte Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben. Dabei ist unsere Schule eine friedliche, interkulturelle und weltoffene Lehr- und Lernstätte.
Das gemeinsame Leben an unserer Schule soll ein Spiegelbild dessen sein, wie wir uns ein demokratisches und sozial engagiertes Zusammenleben wünschen und anstreben.
Wir achten und beachten in unserem täglichen Miteinander die Prinzipien unserer Gemeinschaft mit respektvollem Umgang und gegenseitiger Toleranz, Mitverantwortung jedes bzw. jeder Einzelnen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Fairness.
Unterschiedliche Auffassungen, Konfliktfälle, Probleme oder sogar Streitigkeiten wird es immer geben. Der verantwortliche Umgang mit Konflikten und die Fähigkeit, ohne aggressives Verhalten gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden, ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule.
Wir möchten, dass der gemeinsame Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und beteiligte Eltern einen beträchtlichen Abschnitt ihres Lebens verbringen, auch Freiräume beinhalten sollte. Neben Arbeit und Leistung müssen auch Spaß und Freude eine Rolle spielen. Diese sind wichtig für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Einzelnen in der Gemeinschaft.
Geltungsbereich
Die Schul- und Hausordnung der Regionalen Schule Waren West ist gültig für das Schulgebäude, die Sporthalle, die Mensa sowie das befriedete Schulgelände und alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Die Schulleitung sowie deren Lehrkräfte üben das Hausrecht aus. Schulfremde Personen haben sich beim Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anzumelden.
Schulbeginn
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich bis spätestens fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof. Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 07:50 Uhr.
Regelungen für den Unterricht und die Pausen
Die Schülerinnen und Schüler betreten nach dem Vorklingeln um 07:45 Uhr sofort das Schulhaus und suchen ihre Unterrichtsräume auf. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachräume für Sport, Chemie und Physik, Biologie, Technik, Werken, Informatik, die vor dem Lehrer nicht betreten werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler wechseln selbstständig die Fachräume.
Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Das Klingelzeichen gibt den Hinweis dazu.
Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes untersagt. Das Verlassen des Schulgebäudes oder der Unterrichtsräume durch Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.
Nach dem Klingeln zur Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof oder zum Essen in die Mensa. Das Verlassen des Schulhofes ist hier für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-8 untersagt. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9-10 dürfen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten das Schulgelände in den Hofpausen verlassen. Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht seitens der Schule und der damit verbundene Versicherungsschutz. Schülerinnen und Schülern kann bei Verstößen durch die Schulleitung die Erlaubnis zum Verlassen des Schulhofes entzogen werden.
Schülerinnen und Schüler, die Sport haben, bleiben bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof und gehen erst dann zur Sporthalle.
Bei schlechten Witterungsbedingungen wird die Pause abgeläutet (2 x lang). Wird vor der Hofpause abgeläutet, verbleiben die Schüler im Raum bis zum Ende der Pause. Wird während der Hofpause abgeklingelt gehen die Schülerinnen und Schüler in den Raum, in dem der Unterricht nach der Pause stattfindet.
Unterrichtszeiten ab 02.09.2024
7.50 Uhr – 8.35 Uhr 5 min Pause (45min)
8.40 Uhr – 9.25 Uhr (45min)
25 min 1.Hofpause
9.50 Uhr – 10.35 Uhr 5 min Pause (45min)
10.40 Uhr – 11.25 Uhr (45min)
30 min 2.Hofpause / Mittagspause
11.55 Uhr – 12.40 Uhr 5 min Pause (45min)
12.45 Uhr – 13.30 Uhr 5 min Pause (45min)
13.35 Uhr – 14.20 Uhr
Bis zum Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem Platz und zum Unterricht bereit. Während des Unterrichts ist jeglicher Verzehr von Lebensmitteln und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, Ausnahmen regelt die jeweilige Lehrkraft.
Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse sein, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. Nach Stundenschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Räume. Der Ordnungsdienst ist für das Säubern der Tafel verantwortlich. Ist die Klasse zuletzt in einem Raum, sind die Stühle hochzustellen (Pläne hängen im Raum aus), die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen, die digitale Tafel herunterzufahren und die Heizkörper auf Stufe 2-3 zu belassen.
Hinweise:
Schülerinnen und Schüler, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, werden im Klassenbuch namentlich erfasst und können von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Sollte dieses des Öfteren passieren, werden die Schülerinnen und Schüler durch den Klassenlehrer oder die Schulleitung erzieherisch zur Verantwortung gezogen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.
Die großen Fenster in den Räumen dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet und müssen nach jeder Stunde wieder verschlossen werden.
Alle Vertretungspläne und Aushänge sind auf dem NEWSPOINT und auf der Homepage der Schule einsehbar.
In geplanten bzw. kurzfristig anfallenden Freistunden verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof, im Schulclub oder unter Aufsicht in der MENSA auf.
Hier unterliegen sie den Regelungen der Schulordnung. Das Verlassen des Schulhofes ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder der Sorgeberechtigten gestattet. Für Schülerinnen und Schüler, die in den Freistunden oder nach dem Unterricht das Schulgelände verlassen, wird der Versicherungsschutz ausgesetzt.
Im Gebäude und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler diszipliniert und achten auf Ordnung und Sauberkeit, was auch für die Klassenräume und die Toiletten sowie für öffentliche Wege und Plätze gilt.
Wer das Schulgelände, die Klassenräume und die Toiletten absichtlich verschmutzt, kann zur Wiedergutmachung des Schadens herangezogen werden. Für die ganzjährige Säuberung des Schulgeländes durch Schülerinnen und Schüler aller Klassen wird ein Reinigungsplan erstellt. Ein Wechsel erfolgt wöchentlich.
Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände. Alle Fahrschüler sind verpflichtet den ersten Bus/Zug nach Unterrichtsschluss für die Heimfahrt zu nutzen. Bis zur Abfahrt halten sie sich nach gesonderten Regeln im Bereich der Mensa oder im Schulclub auf. Im Bereich der Mensa ist die Nutzung von digitalen Endgeräten nach Unterrichtsschluss gestattet.
Einhaltung und Schutz von Schuleigentum
Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit. Unsere Grünanlagen sind keine Spiel- und Aufenthaltsplätze. Bei nachlässigem Umgang oder mutwilligen Beschädigungen von Schuleigentum, wie z. B. Möbeln, Lehrmitteln, Büchern, Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof, müssen diese Gegenstände durch Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern ersetzt werden.
Freistellung / Abmeldung vom Unterricht
Für Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht aus privaten Gründen befreit werden möchten, müssen die Eltern die Freistellung zeitnah vor der Abwesenheit beim Klassenleiter beantragen. Freistellungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, Freistellungen ab 3 Unterrichtstagen genehmigt ausschließlich die Schulleitung.
Kann ein Schüler seine Schulpflicht nicht wahrnehmen, so ist der Klassenlehrer durch die Erziehungsberechtigten über das Sekretariat oder per Abmeldeformular auf der Homepage unter Angabe des Grundes darüber am selben Tag bis 8.00 Uhr in Kenntnis zu setzen.
Schriftliche Entschuldigungen sind dem Klassenleiter persönlich innerhalb von drei zusammenhängenden Werktagen nach Beendigung der Abwesenheit zu übergeben. Freistellungen, Entschuldigungen und andere Genehmigungen bedürfen einer korrekten äußeren Form, wobei mindestens das Format DIN A5 eingehalten werden sollte.
Verhalten bei Alarm
Bei Auslösen des Alarms (Dauerton Sirene) verlassen die Schülerinnen und Schüler unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers unverzüglich den Klassenraum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und Evakuierungsplans (Belehrungen sind mindestens zweimal pro Schuljahr vorzunehmen).
Allgemeine Hinweise
Fundsachen werden vom Hausmeister verwaltet.
Es ist verboten, pyrotechnische Erzeugnisse, Messer, Waffen und gefährliche Gegenstände in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitzubringen. Der Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im Schulgebäude und im Schulgelände grundsätzlich verboten.
Der Genuss und das Mitführen von Tabakwaren, E-Zigaretten (Vapes, Pods, u.ä.), Alkohol und sonstigen Rauschmittel sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Der Konsum von Energydrinks ist ebenfalls untersagt. Verhaltensgrundsätze für die Benutzung der Schülerbusse regelt ein Belehrungsblatt, das von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.
Alle Schülerinnen und Schüler dürfen mit dem Fahrrad oder E-Rollern und Kleinkrafträdern zur Schule kommen und sind bei Unfällen auf dem Schulweg grundsätzlich versichert (Schulwegeunfall). Das Fahren mit Fahrrädern, E-Rollern und Kleinkrafträdern auf dem Schulgelände ist untersagt. Für Fahrräder und E-Roller sind die dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten zu nutzen und gegen Diebstahl zu sichern. Eine Sachversicherung des Schulträgers (Schadenssumme bis max. 250,00 EURO) tritt nur in Kraft, wenn ein ursächlicher Schaden nachweisbar ist. Das Parken von Kleinkrafträdern auf dem Schulgelände ist nur durch die Genehmigung der Schulleitung möglich.
Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen müssen, haben sie sich beim betreffenden Fachlehrer abzumelden, der diesen Fakt im Klassenbuch vermerkt. Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Sekretariat zu melden, von dort erfolgt die Information an die Eltern. Das Werfen mit Schneebällen, Flaschen, harten Bällen und jeglichen anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände untersagt. Die Benutzung von Laserpointern ist generell verboten.
Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bekleiden sich für einen Ort des Lernens angemessen. Die Schulsportanlage kann in den großen Pausen genutzt werden.
Alle schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten der Klassenstufe 5 und 6 werden mit einem Füllfederhalter geschrieben.
8. Anlagen zur Schulordnung
Anlage 1 - Nutzerordnung für digitale Endgeräte
9. Inkrafttreten
Die vorliegende Schulordnung tritt durch den Beschluss der Schulkonferenz vom 08.12.2025 ab 15.12.2025 in Kraft. Die Schul- und Hausordnung Nr. 1 vom 26.09.2024 endet am 14.12.2025.
Waren (Müritz), 10.12.2025
Frank Braun
-Schulleiter-
- Anlagen
Anlage 1
Nutzungsordnung
für digitale Endgeräte und schulische digitale Infrastruktur
der Regionalen Schule Waren/West
(Endfassung vom 10.12.2025)
0. Präambel
Die Schule fördert eine verantwortungsvolle, reflektierte und kompetente Nutzung digitaler Medien. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf einen souveränen Umgang mit digitalen Technologien vorzubereiten – als Teil einer zeitgemäßen Bildung, die Medienkompetenz, Datenschutz, kritische Informationsbewertung und respektvolle digitale Kommunikation einschließt.
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Personen, die digitale Geräte und die schulische digitale Infrastruktur der Regionalen Schule Waren/West nutzen. Dazu gehören schulische Endgeräte, schulisch genutzte private Endgeräte, Lernmanagementsysteme sowie das schulische WLAN. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, sich an diese Ordnung zu halten. Verstöße können pädagogische, disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen haben.
2. Nutzung privater digitaler Endgeräte
2.1 Allgemeine Reglungen
Private digitale Endgeräte wie Smartphones, Kopfhörer, Smartwatches usw. sind während des Schultages von allen Schülerinnen und Schülern im ausgeschalteten Zustand im Schulranzen oder der Schultasche aufzubewahren.
Die Nutzung dieser Geräte im Unterricht, auf dem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung erlaubt. Ausnahmen sind Notfälle oder medizinisch notwendige Anwendungen.
2.2 Ausnahmen
Schülerinnen und Schüler dürfen ihre privaten Endgeräte grundsätzlich im schulischen Kontext nutzen, sofern dies durch die Lehrkraft genehmigt wurde.
In Prüfungen sind private Endgeräte von allen Schülerinnen und Schülern auszuschalten und außerhalb der Reichweite / des direkten Zugriffs aufzubewahren. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
2.3 Maßnahmen bei Missbrauch
Bei Regelverstößen kann das Gerät durch schulisches Personal eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt werden. Dem Betroffenen ist hierüber eine Empfangsbestätigung auszuhändigen, welche er bei der Abholung vorzuzeigen/abzugeben hat.
Bei Täuschungsversuchen in Leistungskontrollen oder Prüfungen unter Nutzung unerlaubter Hilfsmittel ist das Ansetzen einer Wiederholungsprüfung oder in schweren Fällen eine Sanktionsnote möglich.
3. Schulisch genutzte private Endgeräte (z. B. Tablets)
Geräte, die speziell für den schulischen Einsatz angeschafft wurden, dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden.
Die Nutzung erfolgt nach Anweisung der Lehrkraft.
In Prüfungen sind diese Geräte auszuschalten und sicher zu verwahren.
Jede zweckentfremdete oder den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag beeinträchtigende Nutzung kann zu pädagogischen oder disziplinarischen Konsequenzen führen.
4. Nutzung schulischer Endgeräte
Schulische Geräte dürfen ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden.
Die private oder gewerbliche Nutzung dieser Geräte ist untersagt.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften die Verursachenden.
Schäden oder technische Probleme sind unverzüglich zu melden.
Während der Nutzung der Geräte ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.
5. Nutzung der schulischen digitalen Infrastruktur
5.1 Technische Veränderungen
Veränderungen an Hardware, Software oder Netzwerk sind nicht gestattet.
Fremde Geräte oder externe Speichermedien der Schülerinnen und Schüler dürfen nicht angeschlossen werden.
Das Laden oder Versenden großer Dateien ist zu vermeiden.
5.2 Datenspeicherung
Nutzende sind selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich.
Die Schule ist berechtigt, unberechtigt gespeicherte Dateien zu löschen.
6. Nutzung des schulischen WLAN
Das schulische WLAN darf nur für Erziehungs-, Bildungs- und schulorganisatorische Zwecke genutzt werden.
Der Zugang kann technisch eingeschränkt werden.
Die Schule kann bestimmte Webseiten sperren oder den Zugang zeitlich begrenzen.
Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit der Dienste.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule darf im Rahmen der Aufsichtspflicht den Datenverkehr kontrollieren und protokollieren.
Daten werden in der Regel nach 180 Tagen gelöscht, außer bei Missbrauchsverdacht.
Stichprobenartige Überprüfungen sind zulässig.
Die geltende Datenschutzerklärung ist zu beachten.
8. Jugendschutz / Kinder- und Jugendmedienschutz
8.1 Verbotene Inhalte
Es ist untersagt, Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu verbreiten, die gegen geltende Gesetze oder schulische Grundwerte verstoßen. Hierzu zählen insbesondere: pornographische, extremistische, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte, diskriminierende oder beleidigende Darstellungen, Inhalte, die gegen das Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.
8.2 Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Zugriff
Sollte der Zugriff auf solche Inhalte unbeabsichtigt erfolgen, ist der Vorgang sofort zu beenden und unverzüglich der zuständigen Lehrkraft oder Aufsichtsperson zu melden.
8.3 Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)
Die Schule verpflichtet sich zur Einhaltung des JuSchG sowie des JMStV. Dies beinhaltet unter anderem die Sicherstellung altersangemessener Inhalte, den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen und die altersgerechte Aufklärung über Gefahren im digitalen Raum.
8.4 Besondere Schutzpflichten der Schule
Die Schule schützt Schülerinnen und Schüler vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten durch geeignete pädagogische und technische Maßnahmen.
8.5 Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer
Die Nutzenden dürfen keine Inhalte verbreiten, die anderen schaden oder gegen Altersfreigaben verstoßen. Die Nutzung sozialer Medien erfolgt unter Beachtung der Altersgrenzen, der geltenden Gesetze und Verordnungen und der schulischen Regeln.
9. Maßnahmen bei Verstößen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Schulleitung die Nutzung digitaler Geräte in der Schule und Dienste der Schule zeitlich befristet einschränken oder untersagen.
Eine solche Maßnahme kann sich auf Einzelpersonen, Klassen, Jahrgänge oder die gesamte Schülerschaft beziehen, muss jedoch verhältnismäßig sein.
Die Maßnahme ist in der Regel auf maximal einen Monat befristet, kann jedoch verlängert werden, wenn dies zur Wahrung des Schulfriedens notwendig ist.
10. Schlussbestimmungen
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der Schulordnung und tritt mit Bekanntgabe zum 15.12.2025 unbefristet in Kraft.
Zu Beginn jedes Schuljahres erfolgt eine verpflichtende Nutzerbelehrung, die im Klassenbuch dokumentiert wird.
Verstöße gegen die Ordnung können schulrechtliche Maßnahmen, strafrechtliche Ermittlungen und Konsequenzen sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Sollte ein Teil dieser Ordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig.
11. Inkrafttreten
Die vorliegende Nutzungsordnung tritt durch den Beschluss der Schulkonferenz vom 08.12.2025 ab 15.12.2025 in Kraft.
Waren (Müritz), 10.12.2025
Frank Braun
-Schulleiter-