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Schulordnung ab 20.02.2023

Regionale Schule Waren/West

Friedrich-Engels-Platz 10, 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991/125640

Schulordnung
(ab 20.02.2023)

0. Präambel
Eine Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern braucht bestimmte Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben. Dabei ist unsere Schule eine friedliche, interkulturelle und weltoffene Lehr- und Lernstätte.


Das gemeinsame Leben an unserer Schule soll ein Spiegelbild dessen sein, wie wir uns ein demokratisches und sozial engagiertes Zusammenleben wünschen und anstreben.
Wir achten und beachten in unserem täglichen Miteinander die Prinzipien unserer Gemeinschaft mit respektvollem Umgang und gegenseitiger Toleranz, Mitverantwortung jedes bzw. jeder Einzelnen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Fairness.


Unterschiedliche Auffassungen, Konfliktfälle, Probleme oder sogar Streitigkeiten wird es immer geben. Der verantwortliche Umgang mit Konflikten und die Fähigkeit, ohne aggressives Verhalten gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden, ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule.


Wir möchten, dass der gemeinsame Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und beteiligte Eltern einen beträchtlichen Abschnitt ihres Lebens verbringen, auch Freiräume beinhalten sollte. Neben Arbeit und Leistung müssen auch Spaß und Freude eine Rolle spielen. Diese sind wichtig für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Einzelnen in der Gemeinschaft.


1. Schulbeginn


Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich bis zu 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Das Klingelzeichen gibt den Hinweis dazu.


2. Regelungen für den Unterrichtsablauf


Die Schülerinnen und Schüler erscheinen bis 7.40 Uhr auf dem Schulhof, betreten nach dem Vorklingeln sofort das Schulhaus und suchen ihre Klassen/Fachräume auf. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachräume für Chemie und Physik, Biologie, Technik, Werken, Informatik, die vor dem Lehrer nicht betreten werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler wechseln selbstständig die Fachräume. In den kleinen Pausen ist das Verlassen des Gebäudes untersagt. Nach dem Klingeln zur Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof.
Das Verlassen des Schulhofes ist hier untersagt.
Alle Unterrichtsräume werden in den großen Pausen, in Freistunden, beim Raumwechsel und nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse durch die Lehrkraft verschlossen.
Bis zum Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem Platz und zum Unterricht bereit. Während des Unterrichts ist jeglicher Verzehr von Lebensmitteln und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet.
Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse sein, meldet der Klassensprecher das im Sekretariat. Nach Stundenschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Räume. Der Ordnungsdienst ist für das Säubern der Tafel verantwortlich. Ist die Klasse zuletzt in einem Raum, sind die Stühle hochzustellen (Pläne hängen im Raum aus), die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und die Heizkörper auf Stufe 2-3 zu belassen.


Hinweise:


Schülerinnen und Schüler, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, werden im Klassenbuch namentlich erfasst. Sollte dieses des Öfteren passieren, werden die Schülerinnen und Schüler durch den Klassenlehrer disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.
Die großen Fenster in den Räumen dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet und müssen nach jeder Stunde wieder verschlossen werden.
Alle Vertretungspläne und Aushänge sind in den Schaukästen im Eingangsbereich ersichtlich.
In geplanten bzw. kurzfristig anfallenden Freistunden verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- oder Fachräume und halten sich auf dem Schulhof, im Schulclub oder unter Aufsicht in der MENSA auf.
Hier unterliegen sie den Regelungen der Schulordnung.
Das Verlassen des Schulhofes ist nur mit Genehmigung der Eltern und nach Abmeldung im Schulclub erlaubt. Eine Aufsichtspflicht für diese Zeit besteht von der Seite der Schule nicht.
Für Schülerinnen und Schüler, die in den Freistunden oder nach dem Unterricht das Schulgelände verlassen, wird der Versicherungsschutz ausgesetzt. Sie können sich unter Aufsicht im Schulclub, in der MENSA oder auf dem Schulhof aufhalten.


Ein Hygieneplan aufgrund von Pandemien kann bestimmte Regeln aufheben!


3. Pausenregelungen


Veränderte Pausenzeiten sind den Unterlagen des jeweiligen Schuljahres zu entnehmen.
In den Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und halten sich auf dem Schulhof oder in der MENSA zum Essen auf.
Bei schlechtem Wetter wird die Pause abgeläutet (2 x lang).
Sollte wegen des schlechten Wetters abgeklingelt werden, suchen die Schülerinnen und Schüler den Raum auf, in dem der Unterricht anschließend stattfindet.


Im Gebäude und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler diszipliniert und achten auf Ordnung und Sauberkeit, was auch für die Klassenräume und die Toiletten sowie für öffentliche Wege und Plätze gilt. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit selbst verantwortlich.


Wer das Schulgelände, die Klassenräume und die Toiletten absichtlich verschmutzt, wird zu Reinigungsmaßnahmen außerhalb der Unterrichtszeit verpflichtet. Für die ganzjährige Säuberung des Schulgeländes durch Schülerinnen und Schüler aller Klassen wird ein Reinigungsplan erstellt. Ein Wechsel erfolgt wöchentlich.


Mit dem Klingelzeichen zum Einlass warten alle Schülerinnen und Schüler vor den Aufgängen, bis der aufsichtsführende Lehrer sie ins Schulgebäude lässt.
Die Garderobe wird im Unterrichtsraum an die dafür vorgesehenen Haken gehängt.
Der Schulhof ist während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen von keinem Schüler, ohne Erlaubnis zu verlassen.
Das Verlassen des Schulgebäudes oder des Klassen- und Fachraumes durch Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet (Versicherungsschutz).
Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.
Die Fahrschüler halten sich nach gesonderten Regeln auf dem großen Schulhof, vor dem MENSA-Eingang, im Schulclub oder in den Hausaufgabenzimmern auf.
Schülerinnen und Schüler, die Sport haben, bleiben bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof und gehen erst dann zur Turnhalle.


4. Einhaltung und Schutz des Schuleigentums


Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit. Unsere Grünanlagen sind keine Spiel- und Aufenthaltsplätze. Bei nachlässigem Umgang oder mutwilligen Beschädigungen von Schuleigentum, wie z. B. Möbeln, Lehrmitteln, Büchern, Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof usw. müssen diese Gegenstände durch Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern ersetzt werden.


5. Freistellung / Abmeldung vom Unterricht


Für Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht aus privaten Gründen befreit werden möchten, müssen die Eltern die Freistellung vorher beim Klassenleiter beantragen. Freistellungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, weitere die Schulleitung.


Erscheint ein Schüler wegen Krankheit nicht in der Schule, so ist der Klassenlehrer über das Sekretariat darüber am selben Tag bis 8.00 Uhr durch die Eltern in Kenntnis zu setzen.
Schriftliche Entschuldigungen sind dem Klassenleiter persönlich innerhalb von 3 zusammenhängenden Werktagen nach Beendigung der Krankheit zu übergeben.


6. Verhalten bei Alarm


Bei Auslösen des Alarms (2x langer Gong) verlassen die Schülerinnen und Schüler unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers unverzüglich den Klassenraum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und Evakuierungsplans (Belehrungen sind mindestens zweimal pro Schuljahr vorzunehmen!).


7. Allgemeine Hinweise


Fundsachen werden vom Hausmeister verwaltet.


• Es ist verboten, pyrotechnische Erzeugnisse (Knaller), Messer und Waffen in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitzubringen.


• Der Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im Schulgebäude und im Schulgelände grundsätzlich verboten.


• Freistellungen, Entschuldigungen und andere Genehmigungen bedürfen einer korrekten äußeren Form, wobei mindestens das Format DIN A5 eingehalten werden sollte.


• Das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke sowie Energydrinks und Rauschmittel sind auf dem Schulgelände sowie unmittelbar davor und bei schulischen Veranstaltungen verboten.


Verhaltensgrundsätze für die Benutzung des Schülerbusses regelt ein Belehrungsblatt, das von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.


• Alle Schülerinnen und Schüler dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen und sind bei Unfällen auf dem Schulweg grundsätzlich versichert (Schulwegeunfall).


Eine Sachversicherung des Schulträgers (Schadenssumme bis max. 250,00 EURO) tritt nur in Kraft, wenn ein ursächlicher Schaden nachweisbar ist.
Das Fahren mit Fahrrädern auf dem Schulgelände ist untersagt.


• Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen müssen, haben sie sich beim betreffenden Fachlehrer abzumelden, der diesen Fakt im Klassenbuch vermerkt. Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Sekretariat zu melden, von dort erfolgt die Information an die Eltern.


• Das Werfen mit Schneebällen, Flaschen, harten Bällen und jeglichen anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände untersagt.


• Die Benutzung von Laserpointern ist generell verboten.


• MP3-Player, I-Pods u.ä. sowie I-Pads, Tablets und Smartphones usw. sind im Unterricht und in allen anderen schulischen Veranstaltungen nicht gestattet. Ausnahmen sind Recherchen nach Anweisung und Anleitung des Lehrers.
Danach sind diese Geräte wieder auszuschalten und in die Taschen zu legen.


Die Benutzung der Handys ist im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen untersagt. Nach Unterrichtsschluss können sie während der Wartezeit auf die Busse oder in Freistunden vor der MENSA oder unter Aufsicht in der MENSA genutzt werden.


Zuwiderhandlungen führen zur Abgabe und Hinterlegung der Handys im ausgeschalteten Modus bei der Schulleitung gegen ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Dort kann es ausschließlich von den Eltern persönlich abgeholt werden! Bei Kontrollen durch Lehrkräfte sind die Handys, Tablets o. ä. unaufgefordert vorzuzeigen!

Wiederholungen werden nach § 60 und §60a des Schulgesetzes von M-V geahndet!

Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person möglich. Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild sind eine Strafe, die entweder einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.


• Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bekleiden sich entsprechend der Jahreszeit und des Anlasses (z. B. Prüfungen). Es ist darauf zu achten, dass die Kleidung nicht anreizend gegenüber Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern ist. Gesäß, Rücken, Genitalbereich und Dekolleté sind ausreichend zu bedecken. Das Tragen von bauchfreien und rückenfreien Oberteilen ist untersagt.


Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Betroffenen individuell darauf hingewiesen. Sollte die Schülerin/der Schüler ein zweites Mal gegen diese Regelung verstoßen, werden die Erziehungsberechtigten informiert. In besonderen Fällen müssen die Betroffenen aus der Schule abgeholt werden.


Im Sportunterricht sollte angemessene gesonderte Kleidung getragen werden.


• Die Schulsportanlage kann in den großen Pausen bzw. in der Wartezeit auf die Schülerbusse bei trockenem Wetter genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nur 2 Basketbälle durch die Schulsozialarbeiterin herausgegeben werden, die Fußabtreter zur Vermeidung der Verschmutzung der Kunststoffbahn benutzt werden, sich nur die Schülerinnen und Schüler dort aufhalten, die mit den Bällen spielen und eine Hofaufsicht (Bereich Eingang Schulsportanlage) dafür Sorge trägt, dass alles ordnungsgemäß benutzt wird sowie Abfall vermieden wird.


Alle schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten werden mit einem Füllhalter geschrieben. Bei Nichteinhaltung wird ein Formpunkt in der jeweiligen Kontrolle abgezogen.


Bei allen schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten werden die Handys und Smartwatches aller Schülerinnen und Schüler im lautlosen Zustand auf dem Lehrertisch abgelegt. Bei Nichteinhaltung gilt die Arbeit als nicht geschrieben und wird mit Note 6 bewertet.


Die Lieferung von Speisen, Getränken und Sonstiges auf das Schulgelände durch externe Anbieter (außer Mittagsversorgung in der Mensa) ist untersagt.


Alle Schülerinnen und Schüler erhalten gegen ein Empfangsbekenntnis zur Vorlage im sorgeberechtigten Haushalt die Information zur Schulordnung, insbesondere zum Haftungsausschluss der Schule bei Abnahme/Einziehung der betroffenen Geräte u.a..

 13.12.2022  gez. S. Hänsel  gez. Frau Hammermeister
   Schulleiterin   Vors. der Schulkonferenz

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„Niemanden zurücklassen - Lesen/ Mathe macht stark“

LMS

Die Regionale Schule Waren West startet am 25.11. 2013 das Projekt „Lesen/ Mathe macht stark“.

Teilnehmende Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten an diesem Tag ihre persönliche Mappe. Dieser attraktiv gestaltete Ordner ist ein Bestandteil des landesweiten Projektes „Niemanden zurücklassen - Lesen/ Mathe macht stark“.

Lesen ist eine Grundvoraussetzung für das Lernen und eine Schlüsselqualifikation, die nicht nur in der Schule und in der Ausbildung von Bedeutung ist. Wir wollen unsere Schüler und Schülerinnen zu sicheren Lesern machen und ihnen damit bessere Chancen eröffnen. Die Lesemappe, die jede Schülerin und jeder Schüler als Geschenk erhält, ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument: Die Schüler und Schülerinnen bekommen Lesetipps und Lernhilfen, sammeln Lesetexte, die sie besonders motiviert haben, stellen in wöchentlichen Übersichten ihre Tätigkeiten zusammen, dokumentieren Leistungen und Auszeichnungen und erhalten Anregungen, über ihre persönlichen Lesebremsen nachzudenken. Untersuchungen haben gezeigt, dass zu viele Schulabgänger das Lesen nicht richtig erlernt und damit nur geringe Chancen auf einen Arbeitsplatz haben. Das Projekt will das ändern. „Lesen macht stark“ ist in den Klassen in den Regelunterricht einbezogen, wird aber nicht benotet.

Ebenso ist „Mathe macht stark“ ein wichtiger Bestandteil dieses Projektes, denn vielen Schülern bereitet das Fach Mathematik große Schwierigkeiten. Um diese abzubauen und die Schüler und Schülerinnen wieder zu motivieren, bietet das Projekt vielfältige Möglichkeiten. Ausgewählte Schüler lernen in kleinen Gruppen, legen gemeinsam mit dem Lehrer Schwerpunkte zum Üben fest und bestimmen ihr eigenes Übungstempo und den Arbeitsumfang. Es gibt keinen Notendruck.

Die teilnehmenden Schulen erhalten spezielle Unterstützung:

  • Die Schüler arbeiten mit einer Lesemappe oder einer Mathematikmappe.
  • Die Lehrkräfte erhielten und erhalten zusätzlich Fortbildungen und einen Materialordner zur Unterstützung ihrer Arbeit.
  • Die Schule wird durch kompetente Beraterinnen und Berater unterstützt.
  • Die Schule erhält Unterstützung von der Stadt, denn in den Folgejahren werden Kosten für neue Mappen und Materialien entstehen.

Das Projekt „Niemanden zurücklassen - Lesen/ Mathe macht stark“wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung MV und auf Erfahrungen des Projektes des Landes Schleswig-Holstein entwickelt. In Schleswig-Holstein ist dieses Projekt seit 2006 erfolgreich.

Förderverein der Regionalen Schule Waren/West e. V.

Unter diesem Namen ist unser Förderverein seit dem Jahr 2005 aktiv. Zahlreiche Projekte, Klassenveranstaltungen und Klassenfahrten wurden in den vergangenen Jahren durch den Verein unterstützt.

Hier nur eine Auswahl der vielfältigen Aktivitäten:

  • Töpfern als Neigungsunterricht für die Klassen 5 - 10
  • Wiederholt erfolgreiche Teilnahme von Schülerinnen und Schülern unserer Schule am Erdgaspokal
  • Kreativbastelangebote für die 5. und 6.Klassen
  • Jährlicher Theaterbesuch der 5.Klassen in Neustrelitz
  • Gutscheine für engagierte Schüler (Lesewettbewerb, Lotsenausbildung usw.)
  • Zuschuss für Materialkosten zum Tag der offenen Tür (Flyer, Button, Kalender usw.)
  • Zuschüsse für die Gestaltung von Wandertagen

Im vergangenen Jahr war es dem Verein möglich, durch großzügige Spenden der WOGEWA, der Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG, der Jost-Reinhold-Stiftung, von Herrn Multhaup (Citroen & Peugeot Autohaus Multhaup GmbH & Co.KG) sowie von vielen Eltern und weiteren Firmen alle gestellten Anträge auf Förderung zu berücksichtigen.

Um auch weiterhin die engagierte Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen sowie der Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule bei der Durchführung bewährter und neuer Projekte unterstützen zu können, benötigen wir Mitglieder für unseren Verein. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Spende.

Sollten Sie uns bei unserer Arbeit helfen wollen, finden Sie auf der folgenden Seite alle Ansprechpartner sowie genauere Informationen.

Christin Grap


Förderverein Regionale Schule Waren/West

Friedrich-Engels-Platz 10, 17192 Waren (Müritz)

Vorstand:

Vorsitzende: Carmen Siegmund

weitere Vorstandsmitglieder: Simone Hinrichs, Dörte Rodi, Ronny Borrmann, Franziska Paroch

Telefon:  03991 1822959

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktformular

Downloads:
(3 Stimmen)

Satzung des Fördervereins der Regionalen Schule Waren/West

Datum-1Mittwoch, 04. November 2015 22:55
Dateigröße-1 126.77 KB
Download-1 1.394

Datum-27Sonntag, 19. Februar 2023 20:30
Dateigröße-27 195.35 KB
Download-27 27

Gemeinsamer Unterricht (GU)

Was ist das ?

Nach § 34 SchulG M-V haben Schülerinnen und Schüler, die zur Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen, sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten Hilfe bedürfen, Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird entweder über die Beschulung in einer Förderschule oder über einen schülerbezogenen zusätzlichen Unterrichtsbedarf bei gemeinsamem Unterricht (GU) in allgemein bildenden Schulen gewährleistet.
Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in den

Förderschwerpunkten (laut Kultusministerkonferenz) Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Unterricht für Kranke liegt seit dem Schuljahr 2009/10 in Zuständigkeit des Diagnostischen Dienstes in den Staatlichen Schulämtern.

Warum findet der GU an unserer Schule statt?

Seit dem Schuljahr 1992/93 gibt es an der benachbarten Grundschule "Käthe Kollwitz" in Waren(Müritz) für Klassen die 1 bis 4 den Gemeinsamen Unterricht.
Seit Beginn des Schuljahres 1996/97 wird die Integration für die Klassen 5 bis 10 an der Regionalen Schule Waren/West in Kooperation mit der Grundschule weitergeführt. Neu ab diesem Schuljahr ist die Integration von Kinder mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen.
Dadurch werden an unserer Schule Kindern mit einem Förderschwerpunkt die Möglichkeit gegeben, integrativ in Wohnortnähe beschult zu werden mit dem Ziel, die Schule mit dem Abschluss der Mittleren Reife zu beenden.

Darüber hinaus erhalten Schüler mit den Teilleistungsstörungen LRS und Dyskalkulie spezielle Förderungen bzw. einen Notenschutz oder einen Nachteilsausgleich.

Alle diese Kinder werden nach individuellen und sonderpädagogischen Förderplänen gefördert.

Wer fördert diese Schüler?

  • Lehrer der Regionalen Schule mit entsprechender Qualifizierung auf dem Gebiet der Sonderpädagogik
  • Sonderschullehrer u.a. aus dem Förderzentrum Waren, der Landesschule für Gehörlose Güstrow sowie der Landesschule für Sehschwache und Blinde Neukloster

Wie erfolgt die Förderung?

  • wenn möglich Teilungsunterricht in den Hauptfächern
  • gelegentlich Zweitlehrereinsatz in verschiedenen Fächern
  • Förderunterricht nach Förderschwerpunkten, unterrichtsbegleitend oder außerhalb des Unterrichts

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. räumliche-, sächliche und personelle Voraussetzungen in der Schule
  2. gesetzliche Grundlagen: Schulgesetz M-V 2012,§ 34-35; SonderpädagogischeFörderverordnung 2009
  3. Antrag der Eltern im Einvernehmen mit der Schule oder durch die Schule
  4. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch den Diagnostischen Dienst des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg

Wer sind die Ansprechpartner in unserer Schule?

  • die Schulleiterin und von ihr beauftragte Kollegen
  • der Klassenleiter der RegS Waren/West
  • der Schulleiter des Sonderpädagogischen Förderzentrums Waren
  • der Diagnostische Dienst des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg
  • die Schulpsychologin des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg

Wie geht es weiter?

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, verpflichtet sich unser Land, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Wir, das Lehrerkollegium der RegS Waren/West sind weiter bemüht, Kindern mit Beeinträchtigungen gleiche Chancen zu ermöglichen.
Durch nötige Lernunterstützungen ermöglichen wir ihnen ein gemeinsames Lernen zusammen mit anderen Kindern ihrer Wohn - und Lebenswelt und entwickeln somit ihre eigene Persönlichkeit weiter.

Auch wir werden uns den weiteren Anforderungen der INKLUSION in Mecklenburg-Vorpommern stellen.

Unser Schulprogramm

Leitbild „ Schule muss auf das Leben vorbereiten“

Unsere pädagogische Konzeption muss  im Spannungsfeld pädagogischer Leitvorstellungen und der Möglichkeit praktischer Verwirklichung betrachtet werden. Deshalb ist unser Konzept jederzeit offen für Veränderungen und wird kontinuierlich weiter entwickelt.

Es ist uns sehr wichtig, dass wir eine Schule aufbauen, die vom Charakter unsere Handschrift trägt.

Es ist uns wichtig, dass unsere Schule eine eigene Handschrift trägt.

Zu unserer täglichen Arbeit mit den Schülern und dem Streben nach höchster pädagogischer Qualität gehören folgende


Ziele:

  • Wissensvermittlung auf höchstem Niveau
  • Erziehung der Schüler zum selbstständigen Lernen und Arbeiten
  • Teamfähigkeit ausbilden- anderen helfen und sich helfen lassen
  • Solidarisches Handeln fördern – Eintreten für Benachteiligte
  • Erziehung zur Konfliktlösung
  • Gestaltung einer Schule für die Schüler, in der ihre Mitarbeit gefragt ist.

 

Wir bemühen uns ständig, durch guten Unterricht das Schulklima zu verbessern. Unser Ziel ist es, dass sich Schüler, Eltern und Lehrer mit der Schule identifizieren. Es wird ständig daran gearbeitet, ein „Wir-Gefühl“ zu erreichen, sodass man mit Stolz sagt: „Das ist unsere Schule.“

Schüler, die sich an ihrer Schule wohlfühlen, zeigen eine positive Leistungsbereitschaft.

Die Schüler sollen sich wohlfühlen, so dass ihre Leistungsbereitschaft wächst.

Gerade in der heutigen Zeit ist es unser Anliegen, das soziale Lernen als einen Schwerpunkt anzusehen. In einer Zeit, in der sich die sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen laufend wandeln, muss die Schule so organisiert sein, dass sie auf veränderte Situationen der Schüler  und der Familien vorbereitet ist und handeln kann.

Eine Schule ist nur dann gut, wenn sie auch zeigt, dass sie zu ihren Schülern steht. Wir sehen es als eine Selbstverständlichkeit an, jeden Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten zu fördern und zu fordern.

Die Schüler und Schülerinnen müssen lernen, die Meinungen und die Schwächen anderer zu akzeptieren. Das Wohl jedes einzelnen Schülers steht dabei im Mittelpunkt.

Ziel sollte es sein, die Ganzheitlichkeit zu erreichen, das heißt, unsere Ausbildung muss lebensnah gestaltet werden.

Wir sind ständig bemüht, den uns gestellten Bildungs- und Erziehungsauftrag einzulösen.

Wenn wir das erreicht haben, können wir auch von einem guten Schulklima sprechen.


Leitsatz 1

Wir sind eine Schule, die die Lernkompetenzen der Schüler entwickelt und fördert.

Wir nehmen den Einzelnen mit seinen Stärken und Schwächen an und fördern Fähigkeiten und Fertigkeiten.

  • Erarbeitung eines schulinternen Lernplans,
  • Einsatz neuer Medien,
  • Weiterentwicklung der Methoden- und Sozialkompetenz, besonders nach der Orientierungsstufe,
  • Entwicklung der Lesekompetenz.

Leitsatz 2

Wir intensivieren die Zusammenarbeit im Lehrerkollegium.

Dies wollen wir erreichen durch:

  • Integration der  neuen Kollegen,
  • eine offene und engagierte Zusammenarbeit der Klassenleiter und Fachlehrer, sowie mit den Lehrkräften des Produktiven Lernens,
  • eine planvolle, rationale und zielorientierte gemeinsame Arbeit,
  • eine offene und kritische Zusammenarbeit zwischen Lehrerkollegium und Schulleitung.

Leitsatz 3

Soziale Integration gehört zu unserem Schulalltag.

Wir fördern das gemeinsame Miteinander und die gegenseitige Achtung.

Wir respektieren die Persönlichkeit jedes einzelnen Schülers.

  • Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten in unterschiedlichsten Bereichen Hilfe und Unterstützung, um die Anforderungen im Schulalltag selbstständiger zu bewältigen.
  • Schüler  mit Teilleistungsstörungen (ADHS, ADS, LRS und Dyskalkulie) erhalten spezielle Förderung, um ihre Handicaps zu kompensieren.
  • Kindern nicht – deutscher Herkunft ermöglichen wir die Integration im schulischen und außerschulischen Bereich.
  • Die Schulsozialarbeiterinnen entwickeln  verschiedene Hilfsangebote für Schüler mit Lernbeeinträchtigungen und auffälligem Verhalten weiter.
  • Die Schulsozialarbeit ist fester Bestandteil unseres Schulprofils.
  • Schüler mit Lernbeeinträchtigungen aus dem gesamten Müritzkreis erhalten an unserer Schule die Möglichkeit, im Rahmen des Produktiven Lernens den Abschluss der Berufsreife zu erlangen.

Leitsatz 4

Wir pflegen die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Schülern Lehrern, Eltern und der Öffentlichkeit.

  • Unsere Bemühungen sind darauf gerichtet, dass jeder Schüler unserer Einrichtung einen angemessenen Schulabschluss erhält.
  • Wir sind ständig um ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis an unserer Schule bemüht, sowie der Schüler untereinander.
  • Wir erläutern und informieren in Elternversammlungen über den inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Schuljahres.
  • Wir beziehen alle in die Entscheidungsprozesse  ein und kontrollieren regelmäßig die Umsetzung.
  • Wir arbeiten mit Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Institutionen zusammen.
  • Wir bemühen uns um ein positives Erscheinungsbild, sowohl von innen als auch von außen.
  • Die Nutzung der Medien für umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit ist unentbehrlich, insbesondere durch die Schulhomepage.
  • Wir ermöglichen unseren Schülern durch eine Verbindung über die Zusammenarbeit Schule-Verein Freizeitmöglichkeiten im sportlichen Bereich und bieten ein umfangreiches Freizeitangebot an.

Die Mitarbeiter der Schule

 

Impressum

 Impressum  Regionale Schule Waren/West
 Anschrift

 Regionale Schule Waren/West

 Friedrich-Engels-Platz-10

 17192 Waren (Müritz)

 Telefon: +49 39 91 12 56 40

 Telefax: +49 39 91 16 89 60

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Schulleiterin

 

 Stellv. Schulleiter

 Frau Hänsel

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 Herr Braun

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 Schulträger
  (Diensteanbieter im Sinne
  des RStV/TMG)

 Stadt Waren (Müritz)
 vertreten durch Bürgermeister Norbert Möller

 Zum Amtsbrink 1

 17192 Waren (Müritz)

 Telefon: +49 39 91 17 70

 Telefax: +49 39 91 17 71 77

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 Gestaltung

 Herr Schiemann

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